Seit der Mitte des 19. Bad Reichenhall ist eine Große Kreisstadt und die Kreisstadt des Landkreises Berchtesgadener Land im Regierungsbezirk Oberbayern. Die Stadt blickt heute auf eine viertausendjährige Siedlungsgeschichte zurück, die meist auch eng mit der Gewinnung von Salz aus Sole verknüpft ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
18.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83435
Vorwahl
08651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kibling, Kirchberg, StZeno, Kibling, Kirchberg, StZeno
Gemeinde Bad Reichenhall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Reichenhaller Stadtrat diskutiert den neuesten Bebauungsplan für die Erweiterung der Produktionsgebäude der Konditorei Reber, um die Mozartkugel-Produktion zu erhöhen. Themen wie Lärmschutz und Entwässerung wurden berücksichtigt, und die Planungsunterlagen werden im Rathaus ausgelegt.
- Der Bebauungsplan für das Campus Zentralklinikum Berchtesgadener Land wurde vom Stadtrat mit 21:1 Stimmen gebilligt. Der Plan liegt bis zum 2. Dezember öffentlich aus und konzentriert sich auf die verkehrliche Erschließung und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung.
- Der Bebauungsplan für den Hofwirt wurde zugeschnitten und soll zum Ende des Jahres 2024 in die Bauphase eintreten. Dieses Projekt ist wichtig für den Tourismus in Reichenhall.
- Die Grundsteinlegung für den Bebauungsplan "Wohnen an der Auenstraße" fand im September statt und soll wichtigen Wohnraum schaffen.
- Das Landesamt für Maß und Gewicht wird sein Dienstgebäude auf dem ehemaligen Eishallengelände errichten und damit 50 Arbeitsplätze schaffen.
- Weitere Projekte umfassen den Ausbau von Glasfaser und Fernwärme, wobei die Stadtwerke auf staatliche Fördermittel angewiesen sind, um den flächendeckenden Glasfaserausbau voranzutreiben.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.